Honorar
Gerne informieren wir Sie vorab über die voraussichtlich anfallenden Kosten!
Das Honorar bei der außergerichtlichen Beratung ist frei verhandelbar. Je nach Art der Tätigkeit bietet sich ein Zeithonorar, ein Pauschalhonorar oder auch eine andere individuelle Honorierung an. (Bzgl. der außergerichtlichen Beratung gilt das RVG seit dem 01.07.2004 nicht mehr.)
Die gerichtliche Vertretung und die außergerichtliche Tätigkeit werden klassischerweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.
Sind Sie rechtschutzversichert, so übernehmen wir gerne die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung sowie die weitere Korrespondenz mit dieser.
Die entstehenden Kosten und der Berechnungsmodus werden umgehend und möglichst transparent dargestellt, um dem Mandanten zu jedem Zeitpunkt vollständige Kostenkontrolle zu ermöglichen.